Was ist betreffs der Vorabendmesse festzuhalten

Es ist festzuhalten:

  1. Die Vorabendmesse darf das göttliche Gebot der Sonntagsheiligung nicht entkräften (Mk. 7 V. 8-13)

  2. Die Teilnahme am heiligen Messopfer ist die vollkommenste Erfüllung des göttlichen Gebotes der Sonntagsheiligung. Deshalb sollen die Gläubigen, wann immer es ihnen möglich ist, am Sonntag selbst dem heiligen Opfer beiwohnen.

  3. Sind sie aber rechtmäßig verhindert, am Sonntag die heilige Messe zu besuchen - nicht gilt Ausschlafen, denn es gibt Spätmessen; auch nicht ein Tagesausflug, denn man kann unterwegs eine Messgelegenheit wahrnehmen -, dann können die Gläubigen durch den Besuch der Sonntags-Vorabendmesse ihrer Sonntagspflicht nachkommen.

  4. Wegen des Priestermangels wird es nicht immer möglich sein, daß an allen Seelsorgstellen am Sonntag eine heilige Messe gefeiert wird. Wer dann an einer Samstag-Abendmesse teilnimmt, soll sich dennoch nach Zeit und Fahrgelegenheit um eine Sonntagsmesse bemühen. Ist dies nicht gut möglich, so hat er seiner Pflicht Genüge getan.

Wir sollen also nicht wählen, was uns besser paßt: die Vorabendmesse oder eine der Sonntagsmessen, sondern wir müssen der Sonntagsmesse immer den absoluten Vorrang geben. Zwar beginnt der Sonntag liturgisch bereits mit dem Samstag Abend, aber nur deshalb, um 1. in den Sonntag einzustimmen, 2. weil dadurch die Bedeutung des Sonntags als der Tag des Herrn besser hervorgehoben wird. 

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