Welche Verpflichtung haben wir an den gewöhnlichen Freitagen

Die gewöhnlichen Freitage, auf die kein gebotener Feiertag fällt, sind Bußtage. Da sind wir zu einem Freitagsopfer verpflichtet.

"Dieses Freitagsopfer kann nach persönlicher Wahl bestehen in einem Werk der Nächstenliebe, in einer Tat der Frömmigkeit (Gebet, Lesung der Hl.Schrift, geistliche Lesung, Werktagsmesse) oder in einem spürbaren Verzicht," z.B. auf Süßigkeiten. "Nicht zuletzt behält die bei uns bisher gebotene Enthaltung von Fleischspeisen ihren besonderen Sinn ..., insbesondere, wenn sie einen wirklichen Verzicht bedeuten."

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