Wer ist verpflichtet die Abstinenztage zu halten

Jeder Gläubige, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet die Abstinenztage zu halten.

Betreffs "Buße und Verzicht" (= Abstinenz) sind die Kinder "angewiesen auf das Beispiel der Eltern und Erzieher" (a.a.O.). "Die Kinder sollen dazu erzogen werden, an den kirchlichen Bußtagen freiwillig Fleischverzicht zu üben oder ein anderes Opfer zu bringen".

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