Wann ist unsere Reue unvollkommen

Unsere Reue ist unvollkommen, wenn uns die Sünde leid tut aus Furcht vor der ewigen Strafe.

Diese Reue genügt zum gültigen Empfang des Bußsakramentes, sollte aber baldmöglichst in eine vollkommene Reue umgewandelt werden.

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