Gespräch mit Vertreter des Bischofs

und

der Br.Thomas-Apostolatsgemeinschaft (FJM)


Nach einem Treffen am 12. Juni 2003, mit dem Vertreter des Bischofs, zuständig für Gemeinschaften im Bistum Münster, mit dem zuständigen Ortspfarrer und Vertreter/innen der Apostolatsgemeinschaft, wurde folgendes festgestellt: 

"Can. 215* CIC — Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen."

Das bedeutet, das unabhängig von unserem Approbationsverfahren, uns gestattet ist Gemeinschaften zu bilden, zu leiten und nach den selbst gegebenen Grundsätzen (Statut) zu leben, das keiner weiteren Erlaubnis bedurfte.

Weshalb nun die statusmäßige Einkleidung, in den gemeinschaftseigenen Habit (Mitglieder mit Gelübde) vorerst nicht erwünscht wird, wird nun zu klären sein...

In einer Stellungnahme hoben wir alle mögliche Einwände und Bedenken auf, und unterstrichen die Ernsthaftigkeit einer uneingeschränkten Umsetzung unseres Neuen Weges. Dieses Schreiben wurde dem zuständigen Dechanten am 16. Juni übereicht, mit der Bitte um sofortige Vorlage bei Dr.H.

Wir laden ein zum Gebet... damit alle im rechten Geist des Evangeliums und des Kirchenrechts handeln und den Spielraum für mögliche Spekulationen ausschalten.

Die Mitglieder sind daran interessiert, unter Einhaltung des Kirchenrechts, des Evangeliums den Weg der Wahrheit zu finden und zu gehen. Man muss Gott mehr gehorchen als dem Menschen, dennoch wollen wir dem Bistumsvertreter Gelegenheit geben, seine persönliche Meinung nicht als Einschränkung zu werten. 

Die Termine nach Absprache mit den Teilnehmern: (Kurzfristige Änderungen vorbehalten!)


außerordentl.Treff

Jahrestreffen: 2002

Jahrestreffen: 2001

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-abc-