Der Papst Die Wahlordnung Die Kardinäle mögliche Kandidaten

Der Wahlvorgang

Die gesamte Wahlprozedur ist hier offiziell dargelegt. Ich will Ihnen diese
Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis",
verfasst von Johannes Paul II. und verkündet am 22. Februar 1996, hier in Kurzform präsentieren.

Wann wird gewählt?

Stirbt der Papst, dann werden Trauerfeierlichkeiten gehalten. Die Beisetzung findet in der Vatikanischen Basilika statt.
Die Vorbereitung soll bis zum 15. Tag nach dem Tod des Papstes beendet sein. Frühestens am 15. Tag aber spätestens am 20. Tag sollen alle Kardinäle an einer feierlichen Eucharistie teilnehmen. Am Nachmittag begeben sich die Kardinäle in einer feierlichen Prozession in Chorkleidung in die Sixtinische Kapelle.

Wer kann überhaupt Papst werden?

Jeder Katholik kann zum Papst gewählt werden. Allerdings muss der Gewählte, falls er noch kein Bischof ist, sofort nach der Annahme der Wahl zuerst die Bischofsweihe erhalten. Es ist aber üblich den Papst aus dem Kardinalskollegium heraus zu wählen.

Wer wählt?

Wahlberechtigt ist das Kardinalskollegium der Heiligen Römischen Kirche, allerdings dürfen nur Kardinäle wählen, die das 80. Lebensjahr am Todestag des alten Papstes noch nicht vollendet haben.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in der Sixtinischen Kapelle des Apostolischen Palastes im Vatikan. Die Kardinäle wohnen während der gesamten Wahl in "Domus Sanctae Marthae".

Wie läuft die Wahl ab?

Der Kardinaldekan oder der ranghöchste und älteste Kardinal lesen eine Eidesformel vor. Darauf müssen alle Kardinäle einen Eid leisten, den ich hier erwähnen will:
Und ich, N. Kardinal N., verspreche, verpflichte mich und schwöre es so wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre.

Die Wahlen erfolgen schriftlich und geheim. ( Änderung durch Johannes Paul II., früher per Akklamation, Anmerk. d. Autors )
Für eine gültige Papstwahl sind zwei Drittel der Stimmen aller anwesenden Wähler notwendig.

Was gibt es für Besonderheiten?

-Die gesamte Wahl läuft geheim ab und darf in keinster Weise öffentlich gemacht werden. Zwei "vertrauenswürdige Techniker" müssen darauf achten, dass die Geheimhaltung in den Räumen gewahrt bleibt und keine Aufnahme- oder audiovisuelle Sendegeräte in die Räume eingeführt werden.
-Die Kardinäle sind auch angehalten jede Kommunikation mit Personen außerhalb dieser Räume zu unterlassen.
-Der Stimmzettel muss genormt sein. Es ist festgelegt, dass er rechteckig sein muss und in der oberen Hälfte die Worte "Eligo in Summum Pontificem" enthalten muss. Die untere Hälfte ist frei und für den Namen des Gewählten reserviert.
-Der Stimmzettel muss zweimal (!) gefaltet werden.
-Beim Einwurf des Stimmzettels in die Urne spricht der Kardinal eine Eidesformel: "Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte."
-Die Auswertung der Stimmzettel erfolgt durch drei Wahlhelfer. Diese sehen nacheinander den Namen des Gewählten auf den Stimmzetteln und rufen ihn aus.
-Der Wahlabschluss besteht aus der Auswertung der Stimmen, der Kontrolle und dem Verbrennen der Stimmzettel.

Was passiert wenn keine gültige Wahl erfolgt ist?

Es wird sofort ein zweiter Wahlgang eingeleitet.

Was passiert wenn eine gültige Wahl erfolgt ist?

Der Sekretär des Kardinalskollegium und der Päpstliche Zeremonienmeister werden in den Raum gerufen. Der ranghöchste und älteste Kardinal oder der Kardinaldekan fragt den Gewählten:
"Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?".
Folgt eine Zustimmung, kommt sofort die Frage:
"Wie willst du dich nennen?"

Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Bischof von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums.
Die Kardinäle erweisen dem neuen Papst dann ihre Huldigung und leisten das Gehorsamsversprechen. Nach einem gemeinsamen Dankgebet verkündet der Erste der Kardinalsdiakone dem Volk die Wahl und den Namen des neuen Papstes.
Dieser erteilt dann den Segen "Urbi et Orbi" von der Loggia der Vatikanischen Basilika.

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