Der Wahlvorgang
Die gesamte Wahlprozedur ist hier offiziell dargelegt. Ich
will Ihnen diese
Apostolische Konstitution "Universi Dominici
Gregis",
verfasst von Johannes Paul II. und verkündet am 22. Februar 1996,
hier in Kurzform präsentieren.
Wann wird gewählt?
Stirbt der Papst, dann werden Trauerfeierlichkeiten
gehalten. Die Beisetzung findet in der Vatikanischen Basilika statt.
Die
Vorbereitung soll bis zum 15. Tag nach dem Tod des Papstes beendet sein.
Frühestens am 15. Tag aber spätestens am 20. Tag sollen alle Kardinäle an einer
feierlichen Eucharistie teilnehmen. Am Nachmittag begeben sich die Kardinäle in
einer feierlichen Prozession in Chorkleidung in die Sixtinische Kapelle.
Wer kann überhaupt Papst werden?
Jeder Katholik kann zum Papst gewählt
werden. Allerdings muss der Gewählte, falls er noch kein Bischof ist, sofort
nach der Annahme der Wahl zuerst die Bischofsweihe erhalten. Es ist aber üblich
den Papst aus dem Kardinalskollegium heraus zu wählen.
Wer wählt?
Wahlberechtigt ist das Kardinalskollegium der Heiligen
Römischen Kirche, allerdings dürfen nur Kardinäle wählen, die das 80. Lebensjahr
am Todestag des alten Papstes noch nicht vollendet haben.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in der Sixtinischen Kapelle des
Apostolischen Palastes im Vatikan. Die Kardinäle wohnen während der gesamten
Wahl in "Domus Sanctae Marthae".
Wie läuft die Wahl ab?
Der Kardinaldekan oder der ranghöchste und
älteste Kardinal lesen eine Eidesformel vor. Darauf müssen alle Kardinäle einen
Eid leisten, den ich hier erwähnen will:
Und ich, N. Kardinal N., verspreche,
verpflichte mich und schwöre es so wahr mir Gott helfe und diese heiligen
Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre.
Die Wahlen erfolgen
schriftlich und geheim. ( Änderung durch Johannes Paul II., früher per
Akklamation, Anmerk. d. Autors )
Für eine gültige Papstwahl sind zwei Drittel
der Stimmen aller anwesenden Wähler notwendig.
Was gibt es für Besonderheiten?
-Die gesamte Wahl läuft geheim ab und
darf in keinster Weise öffentlich gemacht werden. Zwei "vertrauenswürdige
Techniker" müssen darauf achten, dass die Geheimhaltung in den Räumen gewahrt
bleibt und keine Aufnahme- oder audiovisuelle Sendegeräte in die Räume
eingeführt werden.
-Die Kardinäle sind auch angehalten jede Kommunikation mit
Personen außerhalb dieser Räume zu unterlassen.
-Der Stimmzettel muss genormt
sein. Es ist festgelegt, dass er rechteckig sein muss und in der oberen Hälfte
die Worte "Eligo in Summum Pontificem" enthalten muss. Die untere Hälfte ist
frei und für den Namen des Gewählten reserviert.
-Der Stimmzettel muss
zweimal (!) gefaltet werden.
-Beim Einwurf des Stimmzettels in die Urne
spricht der Kardinal eine Eidesformel: "Ich rufe Christus, der mein Richter sein
wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach
Gottes Willen gewählt werden sollte."
-Die Auswertung der Stimmzettel erfolgt
durch drei Wahlhelfer. Diese sehen nacheinander den Namen des Gewählten auf den
Stimmzetteln und rufen ihn aus.
-Der Wahlabschluss besteht aus der Auswertung
der Stimmen, der Kontrolle und dem Verbrennen der Stimmzettel.
Was passiert wenn keine gültige Wahl erfolgt ist?
Es wird sofort ein
zweiter Wahlgang eingeleitet.
Was passiert wenn eine gültige Wahl erfolgt ist?
Der Sekretär des
Kardinalskollegium und der Päpstliche Zeremonienmeister werden in den Raum
gerufen. Der ranghöchste und älteste Kardinal oder der Kardinaldekan fragt den
Gewählten:
"Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?".
Folgt eine
Zustimmung, kommt sofort die Frage:
"Wie willst du dich nennen?"
Mit
der Annahme der Wahl ist der Gewählte Bischof von Rom, wahrer Papst und Haupt
des Bischofskollegiums.
Die Kardinäle erweisen dem neuen Papst dann ihre
Huldigung und leisten das Gehorsamsversprechen. Nach einem gemeinsamen Dankgebet
verkündet der Erste der Kardinalsdiakone dem Volk die Wahl und den Namen des
neuen Papstes.
Dieser erteilt dann den Segen "Urbi et Orbi" von der Loggia
der Vatikanischen Basilika.
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